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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
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Beschreibung

Eine Rezension von Rechtsanwalt Elmar Laubenheimer, Düsseldorf

Der kompakte Handkommentar soll insbesondere der Arbeitnehmerberatung dienen. Ziel ist es, auf der Grundlage der BAG-Rechtsprechung diejenigen Probleme aufzuzeigen, die bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten auftreten. Der Kommentar berücksichtigt auch die besondere Interessenlage der leitenden Angestellten. Die Auswahl der kommentierten Gesetze konzentriert sich auf das Individualarbeitsrecht mit den notwendigen kollektivrechtlichen Bezügen.

In einer Einleitung gibt der Mitherausgeber und Mitautor zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand des Arbeitsrechts. Neben der Skizzierung der maßgeblichen Rechtsquellen, Struktur und Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten, werden die Auswirkungen der Globalisierung für den Arbeitsmarkt kritisch hinterfragt. Es schließen sich die eigentlichen Kommentierungen von 34 Gesetzen (ggf. Auszüge) - vom AEntG bis zum TzBfG - an, die im Arbeitsrecht relevant sind. Dabei wird in der bekannten Form zunächst der Gesetzestext der jeweiligen Vorschriften abgedruckt, bevor die Erläuterungen zu der Norm erfolgen. Die von den Autoren gewählte Struktur ist den Besonderheiten der einzelnen Vorschriften angepasst. Die namhaften Autoren lassen ihre praktische Erfahrung mit Arbeitnehmermandaten und ihre wissenschaftliche Kompetenz in die Erläuterungen einfließen, die sie durch ihre Tätigkeit in der Wissenschaft, Justiz, Gewerkschaft und Verwaltung mitbringen.

Bei der Vielzahl der kommentierten Gesetze soll auf einige näher eingegangen werden. Der Nutzer erhält eine fast vollständige Kommentierung des ArbGG. Den Erläuterungen zu § 12 ArbGG ist ein Streitwertkatalog angehängt, der die wesentlichen Gegenstandswerte im arbeitsgerichtlichen Verfahren samt hierzu ergangener Rechtsprechung enthält. Erörtert werden die Neuerungen des am 1.1.2007 in Kraft getretenen Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Bei den relevanten Vorschriften des BGB sind insbesondere die Ausführungen zur AGB-Inhaltskontrolle und zu den Klauselverboten (§§ 307-309 BGB) zu erwähnen. Besonders hilfreich sind hier die Klauselstichworte vom Änderungsvorbehalt bis zum Zurückbehaltungsrecht. Umfangreich sind die Erläuterungen zum Dienstvertrag (§ 611 BGB), Betriebsübergang (§ 613a BGB) und der fristlosen Kündigung (§ 626 BGB). Der zunehmenden Bedeutung des Europäischen Arbeitsrechts wird durch die Kommentierung der EU-Arbeitsrechtsbestimmungen (Art. 13, 39, 136 ff. EG) Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang sind auch die Entscheidungen des EuGH („Viking“ u. „Laval“) zum Verhältnis Grundfreiheiten zu Grundrechten zu nennen. Da Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührung im Zeitalter der Globalisierung immer häufiger werden, stehen die Erläuterungen zu Art. 30 EGBGB/ Art. 6 Rom I-Verordnung im Vordergrund. Das in § 109 GewO geregelte einheitliche Zeugnisrecht für alle Arbeitnehmer wird ebenfalls erörtert. Die Provisionsvorschriften für Handelsvertreter (§§ 87 ff. HGB) werden im Hinblick auf ihre Anwendung auf Arbeitnehmer dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die ausführliche Kommentierung des KSchG. Da die Kündigung wegen Krankheit in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommt, ist das hierzu entwickelte Prüfungsschema sehr hilfreich. Die im Arbeitsrecht maßgeblichen Vorschriften des SGB II, III, VI und IX werden auch erläutert. Die Kommentierung des TzBfG berücksichtigt die am 1.5.2007 in Kraft getretene Neuregelung zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitsnehmern ( § 14 Abs. 3 TzBfG).

Der Kommentar wendet sich in erster Linie an Praxis und Rechtsprechung. Zugleich leistet er einen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des Arbeitsrechts.

Hinweise, Beispiele, Musterformulierungen und Checklisten im Textfluss erleichtern die tägliche Arbeit. Weiterführende Literatur und wichtige Rechtsprechung sind der Kommentierung vorangestellt. Der Nutzer kann sich anhand der Randnummern und eines ausführlichen Stichwortverzeichnis schnell und gut orientieren. Zudem sind wichtige Begriffe im Text besonders hervorgehoben. Fußnoten weisen auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur hin.

Dieser Handkommentar für die anwaltliche und betriebliche Beratungspraxis sollte in einer auf Arbeitsrecht ausgerichteten Kanzlei nicht fehlen.

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