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Arbeitsrecht: Der Leiharbeiter aus dem eigenen Konzern

Michael Witteler
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Leiharbeit zwischen Konzernunternehmen ist keine Seltenheit. Häufig geschieht dies ohne eine für gewerbliche Zeitarbeitsfirmen übliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dies könnte für entleihende Firmen zu einem Problem werden.

Üblicherweise verbindet man mit den Begriffen Leiharbeit oder Personalüberlassung kommerzielle Anbieter, die Unternehmen Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen für begrenzte Zeiträume überlassen. Daneben hat sich in der Vergangenheit die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung etabliert, bei der ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen eigene Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Diese Personalüberlassung innerhalb eines Konzerns stellt heute eine gängige Praxis dar. Ob allerdings Arbeitskräfte innerhalb eines Konzerns dauerhaft ohne Erlaubnis überlassen werden dürfen, ist nach zwei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zweifelhaft. Arbeitgeber sollten daher grundsätzlich sensibel auch für die Risiken konzerninterner Personalüberlassung sein

Dieser Beitrag erschien in der Personalwirtschaft 03/2009, mit freundlicher Genehmigung des Wolters Kluwer Verlags. Das Magazin für Human Resources Personalwirtschaft können Sie hier bestellen.

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