1 Warum ein Gendiagnostikgesetz?
Bislang gab es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung über das Durchführen genetischer Untersuchungen oder die Verwendung entsprechender Untersuchungsergebnisse im Arbeitsverhältnis. Es war daher umstritten, inwieweit man z. B. im Rahmen von vielfach üblichen ärztlichen Einstellungsuntersuchungen neben konventionellen auch gendiagnostische Methoden zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung durchführen durfte. Angesichts der immer weiter voranschreitenden technischen Entwicklung im Bereich der Gendiagnostik, der hohen Verfügbarkeit entsprechender Testverfahren – ausländische Anbieter werben mit der Durchführung komplexer Genomanalysen für weniger als 1.000 Euro – und des großen Missbrauchspotenzials gendiagnostischer Methoden sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Anwendung solcher Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis weitestgehend zu untersagen.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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