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    Die Verdachtskündigung: Ein Leitfaden für die Praxis

    Markus Diepold
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    Beschreibung
    Ein Mitarbeiter steht unter dem Verdacht, eine schwere Pflichtverletzung (z. B. Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeit) begangen zu haben. Dies kann das Vertrauensverhältnis so stark beeinträchtigen, dass das Unternehmen sich von dem Arbeitnehmer trennen möchte. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, damit der bloße Verdacht eine Kündigung rechtfertigt?

    1 Ausgangssituation

    Oft steht ein Unternehmen vor dem Problem, einem Beschäftigten  nachzuweisen, dass er tatsächlich eine schwere Pflichtverletzung begangen hat. Im Regelfall mangelt es an einem Geständnis, dem Ertappen auf frischer Tat oder eindeutig belastenden Unterlagen. Sich auf „glaubwürdige“ und „gerichtsfeste“ Zeugenaussagen zu verlassen, ist mitunter problematisch. In Situationen, in denen einem Mitarbeiter die Tat nicht hinreichend nachweisbar ist, aber das Vertrauensverhältnis durch die Verdachtsmomente so stark gestört wurde, dass dem Unternehmen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, ist der Ausspruch einer  Verdachtskündigung in Betracht zu ziehen.

    Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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