1 Ausgangssituation
Oft steht ein Unternehmen vor dem Problem, einem Beschäftigten nachzuweisen, dass er tatsächlich eine schwere Pflichtverletzung begangen hat. Im Regelfall mangelt es an einem Geständnis, dem Ertappen auf frischer Tat oder eindeutig belastenden Unterlagen. Sich auf „glaubwürdige“ und „gerichtsfeste“ Zeugenaussagen zu verlassen, ist mitunter problematisch. In Situationen, in denen einem Mitarbeiter die Tat nicht hinreichend nachweisbar ist, aber das Vertrauensverhältnis durch die Verdachtsmomente so stark gestört wurde, dass dem Unternehmen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, ist der Ausspruch einer Verdachtskündigung in Betracht zu ziehen.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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