Ausgangssituation
Grundsätzlich regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Beteiligung
der Arbeitnehmer an den Entscheidungen des Arbeitgebers im Betrieb. Um diese Tätigkeit effektiv wahrnehmen zu können, räumt das BetrVG dem Betriebsrat auch Rechte hinsichtlich seiner Arbeit, insbesondere auf Freistellung, Schulung, Kostenerstattung und Sachmittel ein, vgl. dazu auch Ubber/Scharff, AuA 5/10, S. 266 ff., in diesem Heft. Den hierdurch bezweckten Schutz der Betriebsratstätigkeit hatte der Gesetzgeber im Blick, dementsprechend formulierte er die Pflichten des Arbeitgebers konkret und ausführlich, die genauen Pflichten des Betriebsrats allerdings eher spärlich.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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