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Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger Betriebsratsarbeit

Carsten Brachmann
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Beschreibung
Die Betriebsratswahlen 2010 sind in vielen Unternehmen bereits gelaufen, der neue Betriebsrat ist im Amt. Zur Wahrnehmung seiner Beteiligung stehen ihm eine Vielzahl von Möglichkeiten zu, wie das Recht auf Freistellung und Schulung. Betriebsratstätigkeit ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. Wo genau verlaufen die Grenzen für Betriebsratstätigkeit? Welche konkreten Pflichten hat der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten und welche Möglichkeiten hat das Unternehmen bei Pflichtverletzungen des Betriebsrats?

Ausgangssituation
Grundsätzlich regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Beteiligung
der Arbeitnehmer an den Entscheidungen des Arbeitgebers im Betrieb. Um diese Tätigkeit effektiv wahrnehmen zu können, räumt das BetrVG dem  Betriebsrat auch Rechte hinsichtlich seiner Arbeit, insbesondere auf Freistellung, Schulung, Kostenerstattung und Sachmittel ein, vgl. dazu auch Ubber/Scharff, AuA 5/10, S. 266 ff., in diesem Heft. Den hierdurch bezweckten Schutz der Betriebsratstätigkeit hatte der Gesetzgeber im Blick, dementsprechend formulierte er die Pflichten des Arbeitgebers konkret und ausführlich, die genauen Pflichten des Betriebsrats allerdings eher spärlich.

Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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