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Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben: Wer ist betroffen und was ändert sich?

Markus Diepold
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Beschreibung
Der 4. Senat des BAG hat – wie in seinem Beschluss von Januar 2010 bereits angekündigt – nunmehr den Grundsatz der Tarifeinheit endgültig aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung stellt betroffene Unternehmen vor eine Vielzahl an neuen Herausforderungen. Was heißt das konkret und vor allem: Welche Unternehmen sind überhaupt betroffen, welche Herausforderungen entstehen für sie?

1 Hintergrund und Grundbegriffe

Das Urteil des 4. Senats (v. 7.7.2010 – 4 AZR 537/08) war seit der
Ankündigung vom 27.1. – und spätestens nach dem entsprechenden
Beschluss des 10. Senats (v. 23.6.2010 – 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) –
so erwartet worden; vgl. zum Thema allgemein auch Schmitt-Rolfes,
AuA 3/10, S. 135, Leuchten, AuA 3/10, S. 145 f., Huke/Ubber, AuA 6/10,
S. 344 f. und Link/van Dorp, AuA 6/10, S. 379 f.

Um die betroffenen Unternehmen und die Rechtsfolgen der Aufgabe
des Grundsatzes der Tarifeinheit aufzeigen zu können, sind zunächst die
Begrifflichkeiten zu klären:

  • Beiderseitige Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz – TVG)
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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