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Haftung des Arbeitnehmers

 
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k. A.
Beschreibung
Der Umfang der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit verursacht worden sind, ist abhängig vom Verschuldensgrad.Handelte der Arbeitnehmer vorsätzlich, so haftet er für den entstandenen Schaden dem Arbeitgeber uneingeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich unbeschränkt. Hier ist ausnahmsweise eine haftungsbegrenzung im Einzelfall möglich, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers im deutlichen Mißverhältnis zum Schadensrisiko der Tätigkeit steht (vgl. BAG NZA 1999, 263). Bei normaler Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers erfolgt eine Schadensteilung, wobei für den Umfang der Arbeitnehmerhaftung Einzelfallumstände maßgeblich sind (Verhalten des AN in der Vergangenheit, Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, Schadensrisiko, Ausbildung, Berufserfahrung, Verhalten des Arbeitgebers, Versicherbarkeit des Schadensrisikos). Bei nur geringer Schuld des Arbeitnehmers (leichteste Fahrlässigkeit) besteht keine Haftung.
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