Wenn Sie jetzt gegen Jahresende einen Mitarbeiter kurzfristig und damit sozialabgabenfrei beschäftigen, müssen Sie besonders darauf achten, dass er durch die Zusammenrechnung mit früheren Beschäftigungen in 2006 die Grenze von 2 Monaten oder 50 Tagen nicht überschreitet.
Dabei gilt:
2 Monate sind maßgebend bei mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche, sonst gilt die 50-Tage-Grenze.
Bei der Zusammenrechnung von Beschäftigungen mit mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche treten 60 Kalendertage an die Stelle des 2-Monats-Zeitraums ‑ es sei denn, es handelt sich jeweils um volle Kalendermonate.
Soll der Mitarbeiter bei Ihnen mindestens 5 Tage pro Woche arbeiten, nachdem er in der früheren kurzfristigen Beschäftigung weniger gearbeitet hat, dürfen bei der Zusammenrechnung höchstens 50 Arbeitstage herauskommen. Das gilt auch im umgekehrten Fall (frühere Beschäftigung 5 Tage/Woche, geplante Beschäftigung weniger).