Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
Anzeige
 

Kurzfristige Beschäftigungen: So wird zusammengerechnet

 
Kompetenzindex:
100%
Keine eindeutige Person vorhanden
Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
Empfänger kann keine Nachrichten empfangen
Empfehlung versenden
Positiv bewerten
Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
[#hidden_actions_html#]
Beschreibung
Wenn Sie jetzt gegen Jahresende einen Mitarbeiter kurzfristig und damit sozialabgabenfrei beschäftigen, müssen Sie besonders darauf achten, dass er durch die Zusammenrechnung mit früheren Beschäftigungen in 2006 die Grenze von 2 Monaten oder 50 Tagen nicht überschreitet.


Dabei gilt:

  • 2 Monate sind maßgebend bei mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche, sonst gilt die 50-Tage-Grenze.
  • Bei der Zusammenrechnung von Beschäftigungen mit mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche treten 60 Kalendertage an die Stelle des 2-Monats-Zeitraums ‑ es sei denn, es handelt sich jeweils um volle Kalendermonate.
  • Soll der Mitarbeiter bei Ihnen mindestens 5 Tage pro Woche arbeiten, nachdem er in der früheren kurzfristigen Beschäftigung weniger gearbeitet hat, dürfen bei der Zusammenrechnung höchstens 50 Arbeitstage herauskommen. Das gilt auch im umgekehrten Fall (frühere Beschäftigung 5 Tage/Woche, geplante Beschäftigung weniger).



  • Mehr aktuelle Urteile und Tipps lesen Sie im „Praxishandbuch Personal“.
    Dateien zum Download
    Sie benötigen Adobe Acrobat Reader? Kostenlosen Adobe Acrobat Reader herunterladen
    Dialog
     
    Ihr Beitrag zu Kurzfristige Beschäftigungen: So wird zusammengerechnet
    Publizieren

    Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

    Herausgebende Organisation