Lange Zeit stand Leiharbeit im Ruf, nur eine Arbeitsform für ungelernte oder wenig qualifizierte Tätigkeit zu sein. Hintergrund war, dass die Einsatzdauer eines Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher begrenzt war. Nach Ablauf der Höchsteinsatzdauer musste der Entleiher also einen Wechsel des Leiharbeitnehmers hinnehmen. Dies war für Leiharbeit im Bereich hoch qualifizierter Beschäftigung ein erhebliches Hindernis, weil hier die Person des Leiharbeitnehmers für den Entleiher von ganz erheblicher Bedeutung ist. Seit dem 01.01.2004 gibt es diese Begrenzung der Höchstreinsatzdauer nicht mehr. Deshalb gewinnt die Leiharbeit auch in der IT-Branche zunehmend an Bedeutung. Sie hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Alternative zum Outsourcing entwickelt. Dieser Beitrag geht den Gründen für die Leiharbeit in der IT-Branche nach, stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und gibt Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Die Kanzlei widmet sich vornehmlich zwei Arbeitsfeldern: Rechtsberatung für mittelständische Unternehmen und Recht und Technik. Die Kompetenz für Recht und Technik belegen Bartsch Rechtsanwälte insbesondere durch das Renommée auf dem Gebiet des Rechts der Informationstechnik und durch jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau-, Architekten-, und...
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