Die neue HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Damit wird die Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure auf eine neue Grundlage gestellt. Die Honorare sind in den maßgeblichen Honorartabellen pauschal um 10% erhöht worden. Trotzdem können im Einzelfall die Honorare nach der neuen HOAI 2009 geringer ausfallen als nach der bisherigen Berechnungsmethode, denn maßgeblich für die Berechnung sind nun grundsätzlich für alle Leistungsphasen die Baukosten, die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelt werden (Baukostenberechnungsmodell).
Die neue HOAI 2009 gilt für Architekten- und Ingenieurverträge, die ab dem 18.08.2009 geschlossen werden. Für Verträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen, bleibt es bei der alten HOAI. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, wie bei der in Architekten- und Ingenieurverträgen häufig vereinbarten gestuften Beauftragung zu verfahren ist, wenn der Vertrag vor dem 18.08.2009 geschlossen wurde, einzelne Leistungsstufen aber erst nach Inkrafttreten der neuen HOAI 2009 abgerufen werden. Mit der damit verbundenen Rechtsunsicherheit wird die Praxis noch einige Zeit leben müssen.
Neu ist auch, dass die HOAI 2009 nur noch für Architekten- und Ingenieurbüros gilt, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Damit wurde den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 92/50 EWG) Rechnung getragen.
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