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Rechtsprechung: Schadensersatz für Betriebsrentner

Thorsten Walter
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Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmern – u. a. dem Kläger – finanzierte beklagte Pensionskasse zahlte auf Basis der Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung mehrere Jahre hintereinander einen zeitlich befristeten Gewinnzuschlag i. H. v. 25 % der Grundrente an die Betriebsrentner. Nach der Satzung endete die Mitgliedschaft mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem aktiven Arbeitsverhältnis. Der Kläger bezog seit seinem 60. Lebensjahr eine vorgezogene Altersrente. Ein nach der Satzung einzuholendes versicherungsmathematisches Gutachten ergab, dass es wegen der gestiegenen Lebenserwartung erforderlich war, zusätzliche  Deckungsrückstellung zuzuführen, um Fehlbeträge auszugleichen. Die Beklagte zahlte den bis zum 31.12.2003 befristeten Gewinnzuschlag letztmalig Ende 2003. Der Kläger verlangte die Weiterzahlung i. H. v. 25 % der Grundrente. Er hatte in den ersten beiden Instanzen keinen Erfolg.


Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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