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Sperrzeit: Wann droht sie wirklich?

Thomas Barthel
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Beschreibung
Sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite besteht häufig eine erhebliche Verunsicherung darüber, ob die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Dies steht oftmals einer einvernehmlichen, kurzfristigen Regelung entgegen und führt dazu, dass die Parteien sich darauf verständigen, dass das Unternehmen eine Kündigung ausspricht, diese vom Beschäftigten gerichtlich angegriffen und sodann im Gütetermin ein Vergleich geschlossen wird.
Im Folgenden sind die relevantesten Fälle (Ruhen bei Sperrzeit, § 144 SGB III, und Ruhen bei Entlassungsentschädigung, § 143a SGB III) dargestellt.

Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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  • Thomas Barthel
    Dr. Thomas Barthel

    Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, transaktionsbezogenes Arbeitsrecht, arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen und Privatisierungen

  • Martina Jentsch
    Dr. Martina Jentsch

    Seit 2005 Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle.

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