Unternehmen gehen vermehrt dazu über, an ihre Arbeitnehmer Warengutscheine auszugeben. Grund hierfür ist, dass auf die Abgabe von Warengutscheinen die monatliche 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) anwendbar ist. Die Finanzverwaltung knüpft an die Abgabe von Warengutscheinen allerdings strenge Voraussetzungen.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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