Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
Anzeige
 

Urlaub Langzeiterkrankter

Das BAG kapituliert vor dem EuGH!
HUSS-MEDIEN GmbH
Kompetenzindex:
100%
Als eigenen Kontakt hinzufügen
Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
Empfänger kann keine Nachrichten empfangen
Empfehlung versenden
Positiv bewerten
Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
[#hidden_actions_html#]
Herausgebende Organisation
Beschreibung

Am 20.1.2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung bzw. finanzielle Abgeltung ihm zustehenden Urlaubs nicht verfällt, wenn er ihn aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. Wider Erwarten und entgegen seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung hat sich der für das Urlaubsrecht zuständige 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur knapp sieben Wochen später der Entscheidung des EuGH offenbar vollständig unterworfen. Diese neue Rechtslage kann in letzter Konsequenz zu erheblichen finanziellen Folgen für betroffene Arbeitgeber führen.

 

Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.

Dateien zum Download
Sie benötigen Adobe Acrobat Reader? Kostenlosen Adobe Acrobat Reader herunterladen
Dialog
 
Ihr Beitrag zu Urlaub Langzeiterkrankter
Publizieren

Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

Herausgebende Organisation