Am 20.1.2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung bzw. finanzielle Abgeltung ihm zustehenden Urlaubs nicht verfällt, wenn er ihn aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. Wider Erwarten und entgegen seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung hat sich der für das Urlaubsrecht zuständige 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur knapp sieben Wochen später der Entscheidung des EuGH offenbar vollständig unterworfen. Diese neue Rechtslage kann in letzter Konsequenz zu erheblichen finanziellen Folgen für betroffene Arbeitgeber führen.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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