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Wer haftet, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen einen Unfall verursacht ?
Beschreibung
Durch einen selbstverschuldeten Auffahrunfall mit einem Firmenfahrzeug hatte ein Arbeitnehmer einen Schaden von 1.000,- DM verursacht.
Das LAG entschied, daß bei der Benutzung von Firmenwagen eine Aufteilung des Risikos zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht sei.
Der Schaden müsse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, solange dem Fahrer eine " normale Fahrlässigkeit " vorzuwerfen sei. Den Reparuturkostenanteil, den der Arbeitnehmer zu zahlen habe, hänge vom Einzelfall ab.
Das LAG entschied, daß bei der Benutzung von Firmenwagen eine Aufteilung des Risikos zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht sei.
Der Schaden müsse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, solange dem Fahrer eine " normale Fahrlässigkeit " vorzuwerfen sei. Den Reparuturkostenanteil, den der Arbeitnehmer zu zahlen habe, hänge vom Einzelfall ab.
aktualisiert am 05.06.2013, 07:11:47
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