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Designschutz

 
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k. A.
Beschreibung
Ende der 80er Jahre haben sich die Fahrzeughersteller bemüht, für alle Karosserie- und Kfz-Ersatz(verschleiß)teile Schutzrechte zu erhalten, um den legalen Vertrieb von Kfz-Teilen durch den freien Markt zu verhindern. Ihr Ziel war eine Monopolisierung des gesamten Marktes für Kfz-Teile. Die Diskussion um dieses Thema wurde unter den Stichworten Designschutz und Eurodesign geführt. Auf diese Weise hätten es die Fahrzeughersteller geschafft, dass allein ihr Markenaufdruck einen legalen Vertrieb dieser Teile begründet hätte. Schließlich werden 77% eines Fahrzeugs von der Zulieferindustrie hergestellt, die diese Teile auch an den freien Markt vertreibt. Der Versuch der Fahrzeughersteller, unliebsame Konkurrenz loszuwerden und ein Produktmonopol bei Ersatzteilen zu begründen, hatte keinen Erfolg. Schon bald waren mechanische Ersatzteile von der Debatte ausgeschlossen, lediglich die Karosserie-Teile waren noch betroffen. Sollte hier ein Monopol über Designschutz eingeführt werden? Außer in Frankreich gab es dies
nirgendwo in der EU. Die sog. free-for all-Lösung, die schließlich gefunden wurde, erlaubt es den einzelnen Mitgliedstaaten, ihre nationalen Rechte beizubehalten, Änderungen dürfen allenfalls zugunsten des freien Marktes getroffen werden, weshalb man von der "Stand-Still-Plus-Lösung spricht. Dieser Beschluss, der maßgeblich durch den Ministerrat beeinflusst worden war, verhindert bis heute die Verwirklichung des Binnenmarktes für Karosserieteile. Die Hoffnung ist die Klausel, dass Änderungen an der jeweiligen nationalen Regelung nur zugunsten des freien Marktes erfolgen dürfen.
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