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    Reparaturklausel

     
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    k. A.
    Beschreibung
    Im Zuge der Debatte zum Thema Eurodesign/Designschutz und dem Versuch der Fahrzeughersteller, für ihre Karosserieteile umfangreiche Schutzrechte im Geschmacksmusterrecht zu erringen, schlug der freie Markt die Reparaturklausel vor. Diese Reparaturklausel war vom EU-Parlament als Lösungsansatz bereits akzeptiert worden ist, bevor sie vom Ministerrat nochmals gestürzt wurde.

    Die Reparaturklausel besagt, dass karosseriebezogene Ersatzteile EU-weit von freien Teileherstellem gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts (für die Designaufwendungen des Automobilherstellers) frei hergestellt werden können. Die Bezugs- und Vertriebswege sollten nicht vorgezeichnet sein und der freie Markt damit als alternativer Vertriebsweg weiterbestehen. Dies hätte dem Verbraucher seine Wahlmöglichkeit erhalten. Der freie Markt hält grundsätzlich an der Reparaturklausel fest, um den europäischen Markt für karosseriebezogene Ersatzteile zu vereinheitlichen. Die derzeitige free for-all Lösung ermöglicht es den einzelnen Mitgliedstaaten nationale Regelungen zu praktizieren (s. Designschutz).
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