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Stand-still-plus-Klausel

 
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k. A.
Beschreibung
Mit Stand-still-plus-Klausel wird die Regelung der EU-Richtlinie zur künftigen Handhabung von Designrechten an karosseriebezogenenen Kfz-Ersatzteilen in der europäischen Union bezeichnet. Sie führt letztlich die vom Ministerrat favorisierte "Free-for-all"-Lösung ein, die es nunmehr allen Mitgliedstaaten erlaubt, in der Frage Geschmacksmusterschutz und Eurodesign bei Karosserie-Ersatzteilen eigene Wege zu gehen: der jeweilige nationale Status quo bleibt bewahrt (deshalb "stand-still"). Mitgliedstaaten können allerdings ihr jeweiliges Designrecht ändern, jedoch nur zugunsten des freien Kfz-Ersatzteile-Marktes (daher "plus" im Sinne mehr Wettbewerb). Das EU-Parlament hatte dagegen mit der sog. Reparaturklausel einen Ansatz verfolgt, der in der ganzen EU eine einheitliche Handhabung begründet hätte.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten daher weiterhin die relativ hohen, auch an besondere ästhetische Anforderungen geknüpften Voraussetzungen für die Anmeldung und Durchsetzung von Designrechten an "karosseriebezogenen" Ersatzteilen. Alle anderen (mechanischen) Kfz-Ersatzteile sind vom Geschmacksmusterrecht/Designrecht ausgeschlossen.
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