Nein, so wird es nie kommen. Dieses gekünstelten Beispiels bedienen sich Juristen nur, um scherzhaft überzogen in die Kick-Back-Problematik einzuführen. Gleichwohl liegt der ernsthafte Kern der Problematik nicht weit entfernt von dem Fall mit den Brötchen. Es geht darum, ob und inwieweit ein Unternehmer seinem Vertragspartner gegenüber verpflichtet sein kann, ihn über die mit dem Geschäft realisierten Gewinne aufzuklären. Einig sind sich die Juristen dabei, dass eine solche Pflicht nur in Ausnahmekonstellationen bestehen kann.
Dieser Artikel ist erschienen in AssCompact · 06/2010. Mit freundlicher Genehmigung der bbg Betriebsberatungs GmbH. AssCompact können Sie hier abonnieren.
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