Waren die Erwartungen anfangs auf ein "Private Equity Gesetz" gerichtet, liegt den zuständigen Ausschüssen des Bundestages mit dem "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" ein Gesetz zur Förderung junger (bis zu 10 Jahre "alt") und eigenkapitalschwächerer (bis EUR 20 Mio.) Unternehmen zur weiteren Beratung vor. Im Kapitalmarktrecht werden, ohne dass EU-Richtlinien dies gebieten, erneut Änderungen diskutiert Die Regierung schlägt, wohl auch als Folge der Vorgänge bei der Deutsche Börse AG in 2005, mit dem "Risikobegrenzungsgesetz" Regelungen zum Schutz insbesondere börsennotierter Unternehmen vor dem Einfluss von Finanzinvestoren vor.
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