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Protokoll sollte zur Routine werden

bbg Betriebsberatungs GmbH
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Pläne zur Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten und Maßnahmenzum Schutz privater Anleger werden in Fachkreisen schon seit geraumer Zeit immer wieder erörtert. Im Zuge der Wirtschaftskrise ist dieses Thema nun auch in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Vorläufiger Höhepunkt der gesetzgeberischen Bemühungen um effektiven Verbraucherschutz war das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ am 05.08.2009. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem § 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) um die Absätze 2a und 2b ergänzt, die nun jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichten, „über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll an[zu]fertigen“. Gemäß der Übergangsregelung des § 47 WpHG gilt dies für alle Beratungsgespräche, die nach dem 31.12.2009 stattfinden.

Dieser Artikel ist erschienen in asset avenue · April 2010. Mit freundlicher Genehmigung der bbg Betriebsberatungs GmbH. Asset avenue können Sie hier abonnieren.
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    Die bbg Betriebsberatungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ist als Kommunikations- und Informationsdienstleister Bindeglied zwischen Versicherungsunternehmen, Investment- und Kapitalgesellschaften auf der einen und unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlern auf der anderen Seite. Als Herausgeber der Fachmagazine AssCompact und asset avenue, als Veranstalter...

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