Aus dem Buch: "Revisionsprüfung von Geschäftsprozessen im Outsourcing"
3.4.1 Neue Anforderungen an Auslagerungen
Die im § 25a Abs. 2 KWG genannten und vorangehend beschriebenen unbestimmten Rechtsbegriffe für den Umgang mit Auslagerungen werden durch die norminterpretierende Verwaltungsvorschrift in Form der MaRisk näher spezifiziert und sollen vor diesem Hintergrund im Folgenden näher erläutert werden. Die zunehmende Aktivitäten der Banken im Bereich Outsourcing verbunden mit den damit zusammenhängenden Risiken veranlassten die BaFin bereits vor einigen Jahren, einen ersten regulatorischen Rahmen für Auslagerungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Rundschreiben 11/2001 zu nennen. Die Altregelungen zeichneten sich durch einen hohen Detaillierungs- und Komplexitätsgrad aus. Allerdings trugen sie den outsourcing-spezifischen Risiken in der Praxis nicht immer angemessen Rechnung, was die BaFin dazu bewog, in die Fassung der neugeschaffenen MaRisk vom Dezember 2005 Sachverhalte zum Thema Outsourcing von (Kredit-) Instituten aufzunehmen. [...]
Das vollständige Probekapitel finden Sie als PDF-Datei im Anhang!
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