Sonder-Newsletter zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes
Die wichtigsten Änderungen betreffen den Vertrieb (Berater/Vermittler von Vermögensanlagen). Denn die beabsichtigte Einstufung von prospektpflichtigen Vermögensanlagen als Finanzinstrumente i. S. des Kreditwesengesetzes führt dazu, dass jeder Vermittler oder Berater entweder eine eigene Erlaubnis nach § 32 KWG bis sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beantragen oder seine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler unter Haftung eines Institutes fortsetzen muss.
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