Die Neufassung des Schuldverschreibungsrechts hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Anleihebedingungen. Telefonische Beratung von Privatkunden ist ab 2010 nur noch unter strengen Auflagen möglich. Denn das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ verpflichtet Finanzdienstleister nicht nur grundsätzlich zu einer Anfertigung eines Anlageberatungsprotokolls und dessen Zustellung an den Beratenen, sondern bei Geschäftsabschluss vor Zusendung des Protokolls zur Gewährung eines einwöchigen Rücktrittsrechts. Für Finanzdienstleistungsinstitute bedeutet dies einen immensen Aufwand an rechtlicher Absicherung und Vorbereitung ihrer Mitarbeiter – sowohl was den Inhalt des Beratungsgesprächs als auch die Art und Weise der Dokumentation angeht.
Dr. jur. Matthias Gündel (Jahrgang 1973) studierte an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft (Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht) und promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Spindler im Aktien-, Kapitalmarkt- und Europarecht.
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