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    Das GDV-Übertragungsabkommen

    Kollision mit dem BetrAVG?
    Thorsten Walter
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    Die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbands der Versicherungsunternehmen (GdV) haben ein Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel abgeschlossen. Doch trägt das Abkommen den zwingenden arbeitsrechtlichen Anforderungen des § 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hinreichend Rechnung?

    Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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