Durch das seit Jahresanfang geltende Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) können viele kleine und mittelgroße Unternehmen mit Entlastungen rechnen. Wichtige Bewertungsvorschriften ändern sich, die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor allem Auswirkungen auf Pensionszusagen haben. Diese Zusatzversorgungen gehören längst auf den Prüfstand, wie eine aktuelle Studie von HDI-Gerling Leben ergab.
Betroffen ist im Grunde jedes bilanzierende Unternehmen, welches Pensionsverpflichtungen im Wege der unmittelbaren Pensionszusage hat. Solche Pensionszusagen werden häufig bei der Versorgung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern im Rahmen der bAV eingesetzt.
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