Unter einer Entgeltumwandlung ist die Umwandlung von künftigen Entgeltansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung zu verstehen. Sie liegt also dann vor, wenn Teile des Arbeitslohns nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen.
Im Gegensatz zur klassischen Form der betrieblichen Altersversorgung, handelt es sich bei der Entgeltumwandlung um eine rein arbeitnehmerfinanzierte Variante der betrieblichen Altersversorgung. Sie kommt durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande.
Dieser Beitrag informiert über zahlreiche Aspekt zum Thema betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlungsanspruch.
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