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    Betrieblichen Altersversorgung - Ein Überblick

    Michael Wieck
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    Beschreibung
    Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch des Arbeitnehmers in dem neuen § 1a BetrAVG geregelt.
    Unter einer Entgeltumwandlung ist die Umwandlung von künftigen Entgeltansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung zu verstehen. Sie liegt also dann vor, wenn Teile des Arbeitslohns nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen.
    Im Gegensatz zur klassischen Form der betrieblichen Altersversorgung, handelt es sich bei der Entgeltumwandlung um eine rein arbeitnehmerfinanzierte Variante der betrieblichen Altersversorgung. Sie kommt durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande.
    Dieser Beitrag informiert über zahlreiche Aspekt zum Thema betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlungsanspruch.
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    Autor
    • Michael Wieck
      Michael Wieck

      1992-1997 Studium der Rechtswissenschaften in Hannover; Abschluss 1. jur. Staatsexamen 1998-2000 Referendariat am Oberlandesgericht Celle; diverse Stationen am Landgericht Verden, Amtsgericht Hannover, bei der Staatsanwaltschaft Hannover usw.; Abschluss 2. jur. Staatsexamen 2000-2002 Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten...

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