Flexibilisierungsmotiv versus Erprobungsmotiv
Das betriebliche Interesse an einem Einsatz von Temporärbeschäftigung ist im Wesentlichen auf zwei Motive zurückzuführen: Zum einen setzen Betriebe zeitlich befristete Arbeitsverträge als Flexibilisierungsinstrument ein, um sich kurzfristig an veränderte Nachfragebedingungen anpassen zu können. In Ländern mit einem hohen Kündigungsschutz kommt hier noch das Argument der Umgehung von hohen Entlassungskosten hinzu. Zum anderen verfügen Betriebe mit der Temporärbeschäftigung über ein Instrument zur Erprobung von neuen Mitarbeitern. Im ersten Fall dominieren kurzfristige betriebliche Interessen, während im zweiten Fall für die Mitarbeiter der Weg in den Festangestelltenstatus prinzipiell möglich ist, womit den betroffenen Mitarbeitern eine langfristige Perspektive in Aussicht gestellt wird.
Dieser Artikel wurde im Rahmen einer Kooperation mit freundlicher Genehmigung vom GoldwynReport zur Verfügung gestellt.
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