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Newsletter Entgelt: Ausgabe Oktober 2011

FORUM Institut für Management GmbH
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Ansprechpartner Torsten Faßmann
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Mit diesem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:

  •     Gleiches Geld für Leiharbeiter
  •     Lebensversicherung wird nicht berücksichtigt
  •     Rente mit 67 macht arm! - Eine Studie
  •     Zeiterfassungssystem muss deutlich geregelt sein
  •     Urlaubsanspruch auch während der Elternzeit

Gleiches Geld für Leiharbeiter
Arbeitsgericht Krefeld Az.: 4 Ca 3074/10
Mit dem Verweis auf das Equal-Pay-Gebot hat das Arbeitsgericht in Krefeld einer Leiharbeitnehmerin eine Lohnnachzahlung von 13.200,- Euro zugesprochen. 15 Jahre war die Klägerin bei einem Personaldienstleister beschäftigt und wurde als ungelernte Kraft an unterschiedliche Unternehmen verliehen. Ihre Kollegen (fest angestellten) verdienten für die gleiche Arbeit offenbar bis zu einem Drittel mehr als die Frau ... MEHR


Wir empfehlen das Seminar:
"Leiter Lohn & Gehalt"

Lebensversicherung wird nicht berücksichtigt
Landessozialgericht Hessen Az.: L 1 KR 327/10 B ER
Bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Krankenkassen die Auszahlung aus privaten Lebensversicherungen nicht berücksichtigen, so das LSG in Hessen ... MEHR


Wir empfehlen den Lehrgang:
"Sozialausgleich"

Rente mit 67 macht arm! - Eine Studie
2031 soll die Rentenreform und mit ihr der Übergang zur Rente mit 67 abgeschlossen sein. Zwar steigt der Anteil der älteren Erwerbstätigen, allerdings müssen immer mehr 60-jährige die Zeit bis zur Rente mit Minijobs überbrücken bzw. einige Zeit der Arbeitslosigkeit überstehen. Dies wirkt sich auf die Höhe der späteren Altersversorgung aus, wie eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Universität Duisburg-Essen zeigt ... MEHR

Wir empfehlen das Seminar:
"Minijob & Co."

Zeiterfassungssystem muss deutlich geregelt sein
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Az.: 2 Sa 533/10
Wenn Ihr Mitarbeiter systematisch Zeiterfassungsdaten manipuliert, dann verstößt er in schwerwiegender Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Unter diesen Umständen können Sie ihm dann kündigen, so das LAG Schleswig-Holstein ... MEHR


Wir empfehlen das Seminar:
"ELStAM"

Urlaubsanspruch auch während der Elternzeit
Bundesarbeitsgericht Az.: 9 AZR 197/10
Arbeitnehmer haben nach erfüllter Wartezeit einen Anspruch auf Erholungsurlaub jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres. Grundsätzlich sind dabei auch künftige Elternzeitmonate abgedeckt, wobei der Arbeitgeber jedoch den Urlaubsanspruch während der Elternzeit um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat kürzen kann ... MEHR


Wir empfehlen das Seminar:
"Bescheinigungen in der Entgeltabrechnung"

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