Liebe Leserinnen und liebe Leser,
die Erstellung von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten gehört zu den unliebsamen Pflichten von CFO´s und Finanzverantwortlichen: Finanz- und Steuerdaten müssen konsolidiert, Gestaltungsfragen geklärt und zahlreiche Vorgaben beachtet werden. Und dann gilt es, die Zahlen termingerecht, vollständig und konsistent einzureichen. Hier drohen Stolpersteine in Form von Datenfehlern oder Compliance-Vorschriften. Darüber hinaus sind Unternehmen künftig gesetzlich dazu verpflichtet, Steuerdaten elektronisch per XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zu übermitteln. Dies stellt Unternehmen jedoch vor neue inhaltliche und technologische Herausforderungen. Wie man diesen Herausforderungen am besten begegnet, erklärt Michael Kurc, Leiter Financial Performance Management Lösungen, IBM Deutschland.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr NetSkill-Team
Sehr geehrter Herr Kurc,
Frage 1: Thema Finanzberichterstattung
Welche Unternehmen müssen welche Unternehmensdaten veröffentlichen?
Antwort:
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Jahr 2008 das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet. Das Ziel bestand darin, die voll elektronische Unternehmenssteuererklärung als Verfahren der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung einzuführen. So muss quasi jede Unternehmung und jede Kapitalgesellschaft, die nach dem Einkommenssteuergesetz dazu verpflichtet ist, eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz zu erstellen, zukünftig diese Daten im Rahmen der so genannten „E-Bilanz“ übermitteln. Damit wird die bisherige Abgabe in Papierform durch eine elektronische Übermittlung ersetzt. Diese Pflicht greift erstmals für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen – unabhängig von der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens. Abgesehen von einer Härtefallregelung gibt es keine Ausnahmen von der E-Bilanz.
Der Begriff E-Bilanz mag im Rahmen der Unternehmenssteuererklärung ein wenig irreführend sein, da die Berichtsanforderungen weit über das Bisherige hinaus gehen: Abgefragt werden die Daten für die (Handels-) Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung und eine Überleitungsrechnung bzw. Steuerbilanz. Mittelständler mussten bei den bisherigen Bilanzen auf Papier oft nur ein paar Seiten ausfüllen. Mit der E-Bilanz wird erstmals eine steuerliche Gliederung vorgegeben, die Unternehmen dazu zwingt, erhebliche Anpassungen in ihren Prozessen, Strukturen und ihrer IT vorzunehmen.
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