Telefonwerbung steht stärker denn je im Fadenkreuz des Gesetzgebers. Die neue Rechtslage soll den Verbraucher stärker schützen. Call-Center-Betreiber und Telemarketer stellt sie vor neue Herausforderungen.
Seit dem 4.August 2009 ist das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertiebsformen" in Kraft. Danach sind Anrufe nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung möglich, Werbeanrufer dürfen ihre Nummer nicht mehr unterdrücken, und es drohen bei Verstößen empfindliche Geldbußen. Wer sich nicht daran hält, hat recht schnell die Bundesnetzagentur an den Fersen. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Und: Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen.
(Quelle: Messekatalog CallCenterWorld 2010, Haufe Mediengruppe, Freiburg, www.acquisa.de)
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