„Guten Tag, Hermann Maier hier. Ich möchte für meine beiden Kinder gerne einen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Meine Frau und ich sind geschieden, wir haben aber das Sorgerecht geteilt. Muss ich hierzu einen Antrag stellen oder ein Formular ausfüllen?“ Nun ‑ wussten Sie´s? Der entsprechende Antrag nennt sich „Steuerliche Lebensbescheinigung“. Oder ist Ihnen die exakte amtsdeutsche Bezeichnung für Ihre Sickergrube im Garten präsent? Sie besitzen eine Kleinkläranlage.
Das Problem ist augenscheinlich ‑ viele Bürger sind nicht in der Lage, ihr Anliegen entsprechend dem amtsdeutschen Vokabular exakt zu benennen. Babylonisches Sprachengewirr. Die Folge ist vielfach der bekannte Buchbinder Wanninger Orientierungslauf durch den Behördendschungel. Ein Wissenstransfer zwischen beiden Welten tut not.
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