Anforderungen an das Controlling aus Sicht der Holding
- Controllingverantwortung im Verbundkonzern liegt bei den Geschäftsführern / Vorständen der jeweiligen Unternehmen
- Überwachung der Controllingfunktion (Effektivität und Effizienz) liegt bei den jeweiligen Aufsichtsräten / Beiräten/ Gesellschafterversammlungen und in oberster Instanz bei der Holding bzw. deren Aufsichtsrat
- Bei Kapitalmarktpräsenz muss die Überwachungsfunktion den besonderen gesetzlichen Anforderungen genügen
-
0.17 MB
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.


