Ein prozessorientierter Ansatz für den IT-Sicherheitsprozess
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet das Management von prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften für die Sicherheit ihrer unternehmensrelevanten IT-Strukturen zu sorgen. IT-Sicherheit ist deshalb eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Unternehmensleitung. Doch auch ohne gesetzliche Vorgabe liegt die IT-Sicherheit im ureigensten Interesse des Unternehmens. Es gilt, die Risiken auf ein möglichst geringes Niveau zu bringen, das wirtschaftlich vertretbar ist und dauerhaft gehalten werden kann. Standards spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Einsatz von Sicherheitsstandards im Unternehmen oder in einzelnen Bereichen verbessert die sicherheitsrelevanten IT-Prozesse zum Vorteil des Unternehmers, seiner Kunden sowie seiner Mitarbeiter. Die bekannten Sicherheitsstandards oder Standards mit Sicherheitsaspekten sind ISO 17799, BS 7799, IT-Grundschutzhandbuch, ITIL oder Cobit. Auch die Begriffe Business Continuity Management (BCM) und IT-Service Continuity Management (IT-SCM) werden immer wieder genannt. Die Auswahl eines geeigneten Standards richtet sich jedoch nach den Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen und kann nicht pauschal festgelegt werden. So ist zum Beispiel zu entscheiden, ob eine Zertifizierung angestrebt wird.
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