Auf der anderen Seite steht das Direktmarketing im Gegenwind, weil die von der Bundesregierung geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) den Lebensnerv von DM-Dienstleistern und –Anwendern trifft. Mit der Veränderung soll versucht werden, das sogenannte Listenprivileg abzuschaffen, womit die Weitergabe von Adressdaten künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung des Endverbrauchers zulässig sein soll.
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