Durchsetzung von Rechnungen mit elektronischen Signaturen noch nicht abgeschlossen - Abhilfe durch Outsourcing
Die digitale Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur wird in Deutschland bisher kaum verwendet. Dies belegt eine Studie von tns infratest im Auftrag von Itella. Demnach nutzen nur 26 Prozent der Unternehmen die elektronische Signatur bei digitalen Rechnungen, mehr als zwei Drittel kennen sich mit dem Thema nur ungenügend aus.
Vom Gesetzgeber ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtssicher der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Entsprechend signierte Rechnungen können für den Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Unternehmen mit elektronischen Rechnungen viel Zeit und Kosten einsparen. Angesichts der offensichtlichen Vorteile ist es erstaunlich, dass dieses Potenzial bisher nicht ausgeschöpft wird. Dass sich die Unternehmen bei der qualifizierten elektronischen Signatur noch zurückhalten, kann nur mit der Furcht vor einem hohen technischen Aufwand begründet werden. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, wenn ein Provider mit im Boot ist.
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