Immer wieder wird ‑ auch von so genannten Spezialisten ‑ behauptet, dass elektronische Signaturen nur begrenzt gültig wären. Zum Teil ergänzt mit der Konkretisierung einer Gültigkeit von 5 Jahren laut Signaturgesetz. Somit müssten Signaturen kontinuierlich erneuert, das heisst nachsigniert werden.
Diese Aussage ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch!
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