Die elektronische Gesundheitskarte
löst die 1994 eingeführte Krankenversichertenkarte
ab. Mit dem Gesetz zur
Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
hat der Gesetzgeber die
Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte
geschaffen und deren Einführung
verbindlich vorgegeben.
In mehreren Ausbaustufen wird sie eine
Vielzahl zusätzlicher Funktionen bieten,
die dem Gesundheitswesen in Deutschland
einen erheblichen Fortschritt in der
Qualität der medizinischen Versorgung
ermöglichen und die Rechte der Patienten
stärken. Gleichzeitig lassen sich mit ihrer
Hilfe Verwaltungsvorgänge wesentlich
effi zienter gestalten.
Lesen Sie diesen Beitrag aus dem "Telemedizinführer Deutschland 2006 - 2. Sonderausgabe" mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers, Herrn Dr. Achim Jäckel.
Alle Artikel sind urheberechtlich geschützte Auszüge aus dem Telemedizinführer Deutschland, Bad Nauheim. Jegliche nicht genehmigte Weiterverbreitung ist untersagt.
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