Rahmenbedingungen
Zu den zentralen Bestandteilen der zukünftigen Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zählen Smart Cards, die nicht nur den Zugangsschlüssel zu Gesundheitsdiensten
bilden, sondern insgesamt wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der Effizienz, der Effektivität, der Qualität und der Innovationsfähigkeit von Gesundheitsdienstleistungen sowie der Stärkung der Eigenverantwortung des einzelnen Patienten darstellen.
Chipkarten kommen im deutschen Gesundheitswesen bereits seit Ende 1994 zum Einsatz. Die aktuell noch verwendete Krankenversicherungskarte (KVK) zur Speicherung administrativer
Versicherungsdaten ist eine Speicherkarte. Aufgrund der im GMG festgelegten Anforderungen
(§291a, SGB V) basieren die zum 01.01.2006 einzuführende elektronische Gesundheitskarte (eGK) wie auch die Health Professional Card (HPC) und die Institutionenkarte auf einer Mikroprozessorkarte.
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Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.







