Zahlreiche Gesetze und Initiativen erhöhen den Druck zur Anwendung der Technologie. Auch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wird die Unternehmen verstärkt zur Einführung der elektronischen Signatur zwingen. Die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie führt in der Konsequenz zur Anpassung von Behördenorganisationen und Verfahrensabläufen hin zu sicheren und nachweisbaren elektronischen Prozessen. Es geht um die Möglichkeit einer vollständigen elektronischen Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Europa. Die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehen die elektronische Akte zukünftig als das Kernstück der medienbruchfreien Verwaltungsprozesse.
Bernd Kowalski hat den vorliegenden Vortrag auf der 1. Berliner Signaturkonferenz gehalten.
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