Lag der Schwerpunkt öffentlicher Verwaltungstätigkeit in Deutschland vor
dem ausgehenden 19. Jahrhundert bei den Aufgaben „äußere Sicherheit“, „innere
Ordnung“ und „Ressourcensicherung“, verschob sich dieser Schwerpunkt
gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu den Dienstleistungs-, Versorgungs-
und Entwicklungsaufgaben (Sensburg 2004, 21; Clasen et al. 1995,
11; Cronauge 1995, 40). Hierbei wurden von der öffentlichen Hand insbesondere
wirtschaftliche Dienstleistungsbereiche im Interesse der Bevölkerung
(Daseinsvorsorge1) sowie zur Eigenbedarfsdeckung übernommen bzw.
aufgebaut (vgl. Ronellenfitsch 2004a, 8; Stölting 2001,21ff.; Clasen et al.
1995, 11; Cronauge 1995, 40).
Die Eigenproduktion von wirtschaftlichen
Dienstleistungen wurde schließlich Teil einer Identität des öffentlichen Sektors,
die eng mit dem Bestreben verbunden war, eine flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Gütern der Daseinsvorsorge bereitzustellen sowie
gesellschaftlich unerwünschte Folgen des marktwirtschaftlichen Steuerungssystems
(Marktversagen) zu kompensieren (vgl. Harms 2001, 26; Clasen
et al. 1995, 11; Naschold 1995a, 19f.). Ausdruck dieser Identität ist
auch eine historisch vermittelte Arbeitsteilung zwischen privaten und öffentlichen
Körperschaften, die bis heute weithin unter dem Begriff „Subsidiarität“
thematisiert worden ist (vgl. Jarass 2002, 64; Harms 2001, 26).
Lesen Sie hier das Einleitungskapitel zum Buch "Der Markttest kommunaler Inhouseleistungen" mit freundlicher Genehmigung des Haupt Verlags.
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