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Elektronische Aktenführung / DOMEA®

Vollautomatisiertes Verfahren unterstützt Bundesamt für Justiz
Elektronische Aktenführung / DOMEA®
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Bedingt durch eine neue Gesetzeslage müssen Unternehmen seit 2007 Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Im Falle der Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

Die Folge: Das Bundesamt für Justiz musste in kürzester Zeit rund eine halbe Million Unternehmen anschreiben und sie unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse auffordern. Diese organisatorische und technische Herausforderung hat die Behörde gemeinsam mit MATERNA gemeistert. Die Basis bildet ein zum größten Teil automatisiertes Verfahren.

Zum 1. Januar 2007 ist das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Mit dem EHUG wurden die Handelsregister auf elektronischen Betrieb umgestellt. Jahresabschlüsse sind beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen und zu veröffentlichen. Dadurch soll mehr Transparenz geschaffen werden.

Das Gesetz will unter anderem Geschäftspartnern und Gläubigern den zeitnahen Einblick in die Jahresabschlüsse erleichtern – das verlangen die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben. So fordern die neuen Bestimmungen, dass Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse statt in Papierform ab sofort elektronisch offenlegen müssen. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro verhängt.

Das ist neu und machte die Konzeption eines Ordnungsgeldverfahrens notwendig. In kürzester Zeit sollten bis zu eine Million Unternehmen angeschrieben werden können.

„Um das Ziel der Transparenz zu erreichen, ist insbesondere die zeitnahe Einsichtnahme wichtig“, so Stefan Schlauß, fachlicher Projektleiter beim Bundesamt für Justiz in Bonn. „Daher mussten wir auch das Ordnungsgeldverfahren zeitnah auf den Weg bringen und zügig einleiten“, so Schlauß weiter.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine noch sehr junge Behörde, die zum 1. Januar 2007 gegründet wurde. In ihr sind zum einen die Aufgaben des ehemaligen Bundeszentralregisters gebündelt. Darüber hinaus sind Aufgaben aus dem Bundesministerium der Justiz hinzugekommen. Im Rahmen der neuen Aufgabe nach dem EHUG kümmert sich das BfJ um die Umsetzung des Ordnungsgeldverfahrens.
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