Bedingt durch eine neue Gesetzeslage müssen Unternehmen seit 2007 Jahresabschlüsse beim
elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Im Falle der Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren
durch das Bundesamt für Justiz.
Die Folge: Das Bundesamt für Justiz musste in
kürzester Zeit rund eine halbe Million Unternehmen anschreiben und sie unter Androhung eines
Ordnungsgeldes zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse auffordern. Diese organisatorische
und technische Herausforderung hat die Behörde gemeinsam mit MATERNA gemeistert. Die
Basis bildet ein zum größten Teil automatisiertes Verfahren.
Zum 1. Januar 2007 ist das Gesetz über das elektronische Handelsregister
und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG) in Kraft getreten. Mit dem EHUG
wurden die Handelsregister auf elektronischen Betrieb umgestellt.
Jahresabschlüsse sind beim elektronischen Bundesanzeiger
einzureichen und zu veröffentlichen. Dadurch soll
mehr Transparenz geschaffen werden.
Das Gesetz will unter
anderem Geschäftspartnern und Gläubigern den zeitnahen
Einblick in die Jahresabschlüsse erleichtern – das verlangen
die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben. So fordern die neuen
Bestimmungen, dass Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse
statt in Papierform ab sofort elektronisch offenlegen
müssen. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht werden
durch das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen
2.500 und 25.000 Euro verhängt.
Das ist neu und machte
die Konzeption eines Ordnungsgeldverfahrens notwendig.
In kürzester Zeit sollten bis zu eine Million Unternehmen
angeschrieben werden können.
„Um das Ziel der Transparenz zu erreichen, ist insbesondere
die zeitnahe Einsichtnahme wichtig“, so Stefan Schlauß,
fachlicher Projektleiter beim Bundesamt für Justiz in Bonn.
„Daher mussten wir auch das Ordnungsgeldverfahren zeitnah
auf den Weg bringen und zügig einleiten“, so Schlauß weiter.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine noch sehr junge
Behörde, die zum 1. Januar 2007 gegründet wurde. In ihr
sind zum einen die Aufgaben des ehemaligen Bundeszentralregisters
gebündelt. Darüber hinaus sind Aufgaben aus dem
Bundesministerium der Justiz hinzugekommen. Im Rahmen
der neuen Aufgabe nach dem EHUG kümmert sich das BfJ
um die Umsetzung des Ordnungsgeldverfahrens.