Die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie ist die oberste Maxime von ZGR-online, dem Zentralen Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen EigentumsRechten. Rechts- und Markeninhaber können sich seit Mai 2009 mithilfe der neuen Online-Plattform ZGR-online bei vermuteten Schutzrechtsverletzungen direkt an die Zollbehörden wenden. Seitdem ist das neue IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung in Betrieb.
Beim G8-Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm hatten sich die Gipfelteilnehmer, unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, darauf verständigt, der Produktpiraterie den Kampf anzusagen. Ein Teil dieser Arbeit steckt in dem im Mai 2009 online gegangenen Verfahren ZGR-online. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) gehört zur Bundesfinanzdirektion Südost in München und ist damit beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt. Die Behörde beschäftigt sich mit der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie. Hierzu stellt die ZGR vor allem den Zöllnern an den Grenzstellen die benötigten Informationen bereit, so dass sie potenzielle Verstöße besser erkennen können. Hierbei unterstützt jetzt das neue IT-Verfahren. „ZGR-online ist für uns ein umfassendes Datenverarbeitungssystem, über das sich Anträge auf Verletzung des Markenrechts online stellen, bearbeiten und an die Zollstellen verteilen lassen, so dass diese tätig werden können“, erläutert Günther Häring von der Bundesfinanzdirektion Südost die Aufgaben des Systems.
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