Das Bundeszentralregister enthält insbesondere alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen, die ein deutsches Gericht gefällt hat. Die dort gespeicherten Informationen werden neben Justiz und Polizei auch von Bürgern angefragt und dienen beispielsweise zur Erstellung von Führungszeugnissen. Durchschnittlich alle drei Sekunden wird eine Anfrage an das Bundeszentralregister gestellt, was sich zu ca. 10 Millionen Auskünften pro Jahr summiert. Die Datenbasis ist immens: Das BZR dokumentiert über 15 Millionen strafgerichtliche Verurteilungen, Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen zu ca. 6,3 Millionen Personen.
Daneben führt das Bundesamt für Justiz auch das Gewerbezentralregister (GZR), das strafrechtliche Verurteilungen, Bußgeld- und Verwaltungsentscheidungen gegen Gewerbetreibende beinhaltet.
Die Systeme BZR und GZR sind geschäftskritisch, denn sie müssen jederzeit verfügbar sein und in kürzester Zeit korrekte Auskünfte liefern. Plausibilitätsfunktionen und intelligente Suchverfahren vermeiden Fehler bei der eindeutigen Identifizierung von Personen und der Zuordnung datenschutzkonformer Inhalte bei Auskünften. So werden pro Arbeitstag etwa 40.000 Auskunftsersuchen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei, anderen Verwaltungsbehörden oder Privatpersonen beantwortet.
Technische Basis war ursprünglich eine Host-Anwendung, die vor knapp zehn Jahren durch eine Client/Server-Individualsoftware auf Unix-Basis abgelöst wurde. In 2007 schrieb das BfJ die Weiterentwicklung und Pflege dieser komplexen Kernanwendungen aus.
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