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Dieses Whitepaper ist eine Leitfaden, um anhand eines Business Case die ersten Schritte zur Einführung eines Learning Management Systems im Unternehmen zu unternehmen. Mithilfe dieser Einführung wird das Umsetzen eines LMS erheblich erleichtert.
Dieses Whitepaper ist eine Entscheidungshilfe für die richtige und effektive Auswahl eines Learning Management Systems im Unternehmen. Innerhalb dieses Leitfadens werden logische Fragen und Szenarien zum Einsatz des LMS aufgeworfen um nach und nach das richtige LMS zu ermitteln.
Dieses Whitepaper ist eine Leitfaden, um anhand eines Business Case die ersten Schritte zur Einführung eines Learning Management Systems im Unternehmen zu unternehmen. Mithilfe dieser Einführung wird das Umsetzen eines LMS erheblich erleichtert.
Dieses Whitepaper ist eine Entscheidungshilfe für die richtige und effektive Auswahl eines Learning Management Systems im Unternehmen. Innerhalb dieses Leitfadens werden logische Fragen und Szenarien zum Einsatz des LMS aufgeworfen um nach und nach das richtige LMS zu ermitteln.
Dieses Whitepaper ist ein Erfolgsplan für das richtige und effektive Implementieren eines Learning Management Systems im Unternehmen. Beginnend bei den Umständen führt dieser Leitfaden über die strategische Ebene zur operativen Einführung eines LMS.
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Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
In einer kleinen Serie wollen wir deshalb hier im Blog darstellen, worum es geht, wie wir es sehen und wie die DVAG Deutsche Vermögensberatung positioniert ist.
Heute: Teil 4 – Unterstützung durch...
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
In einer kleinen Serie wollen wir deshalb hier im Blog darstellen, worum es geht, wie wir es sehen und wie die DVAG Deutsche Vermögensberatung positioniert ist.
Heute: Teil 4 – Unterstützung durch die DVAG
Wie unsere kleine Serie zum § 34f gezeigt hat, sind die Anforderungen des neuen Gesetzes sehr hoch, und viele “Einzelkämpfer” am Markt werden deshalb zukünftig kene Finanzanlagen mehr vermitteln.
Für Vermögensberater der DVAG zeigt sich auch hier wieder einmal, wie wertvoll die Unterstützung durch die DVAG ist:
Im Rahmen einer Intensivausbildung, deren Kosten in voller Höhe die Gesellschaft trägt, wird jeder betroffene Vermögensberater in den Berufsbildungszentren intensiv auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Darüber hinaus wurde ein spezielles E-Learning-Tool zur Online-Prüfungsvorbereitung zur Verfügung gestellt, das schon nach wenigen Wochen mehr als 10.000 mal abgerufen wurde. Die Ergebnisse der ersten Prüfungen sind erstklassig: Die Nichtbestehensquote liegt bei nur rund 10 Prozent. Der Beweis dafür, wie gut Vermögensberater qualifiziert und wie ausgezeichnet die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung durch die Gesellschaft sind.
Die Prämie für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist aufgrund eines Sammelversicherungsvertrages speziell für Vermögensberater unschlagbar günstig.
Jeder Vermögensberater, der Mitglied im Berufsverband BDV ist, kann mit Blick auf den jährlich einzureichenden Prüfbericht an einem Sammelprüfverfahren teilnehmen, bei dem die Gesellschaft die erforderlichen Daten zentral liefert. Das Verfahren ist so für den Vermögensberater kostenlos.
Im Rahmen des Meldeverfahrens gibt es umfangreiche Hilfe duch die Gesellschaft. Darüber hinaus gibt es Hotlines für Fragen aller Art zum § 34f und im Intranet alle notwendigen Informationen.
Die gesetzlichen Informationspflichten werden vollumfänglich über die rechtlich zugelassene und bewährte “Visitenkartenregelung” erfüllt, auch hier braucht sich der Vermögensberater um nichts weiter zu kümmern.
Und besonders wertvoll: Die sehr anspruchsvollen Dokumentationspflichten werden erfüllt durch entsprechende Einbindung des Beratungsprotokolls in die Vermögensplanung.
Zeigt sich: Wer als Vermögensberater unter dem Dach der DVAG tätig ist, kann sich auch bei derart anspruchsvollen und weitgehenden Gesetzen wie der § 34f GewO voll und ganz auf seine Gesellschaft verlassen.
Der seit dem 1. Januar 2013 zu erbringende “Sachkundenachweis” für die Finanzanlagenvermittlung in Form einer IHK-Prüfung (§ 34f GewO) ist anspruchsvoll.
Das belegen aktuelle Zahlen. So haben 1.000 bereits tätige Berater aus unterschiedlichsten Vertriebsformen an einem Test teilgenommen, dessen Niveau dem der...
Der seit dem 1. Januar 2013 zu erbringende “Sachkundenachweis” für die Finanzanlagenvermittlung in Form einer IHK-Prüfung (§ 34f GewO) ist anspruchsvoll.
Das belegen aktuelle Zahlen. So haben 1.000 bereits tätige Berater aus unterschiedlichsten Vertriebsformen an einem Test teilgenommen, dessen Niveau dem der IHK-Prüfung entspricht. Entscheidend: Die einbezogenen Berater haben im Vorfeld keine speziellen Lehrgänge besucht, um sich auf den Test vorzubereiten. Es sollte also herausgefunden werden, ob ein in der Anlagenvermittlung erfahrener Berater die IHK-Prüfung auch ohne besondere Vorbereitung bestehen kann.
Die Ergebnisse sind interessant und zeigen, dass die Prüfung anspruchsvoll ist: Lediglich 29,3 Prozent der Fragen wurden im Durchschnitt richtig beantwortet. Das entspricht der Schulnote 6 (siehe Zeitschrift Versicherungsvertrieb Heft 2/2013 vom 1. April 2013, S. 20).
Heißt: Kaum einer wird die IHK-Prüfung ohne fundierte Vorbereitung bestehen können, auch nicht die Berater und Vermittler, die Erfahrungen haben und Fachwissen mitbringen.
Von Anfang an haben wir uns als DVAG Deutsche Vermögensberatung darauf eingestellt. Denn jeder Vermögensberater, der einen Sachkundenachweis erbringen muss, erhält auf Kosten der Gesellschaft eine Intensivausbildung und kann außerdem zur gezielten Prüfungsvorbereitung ein maßgeschneidertes E-Learning-Programm nutzen.
Der Erfolg gibt uns recht: Nach Auswertung der ersten IHK-Prüfungen bestehen diese rund 90 Prozent unserer Vermögensberater. Nicht nur ein Beleg dafür, dass die DVAG erneut ihren Vermögensberatern beste Unterstützung bietet. Sondern auch dafür, dass unsere Vermögensberater über erstklassige Kompetenzen in der Finanzanlagenvermittlung verfügen. Und so will es das neue Gesetz.
In der diesjährigen eLearning Journal SUMMIT Tour werden aktuelle Themen aus dem HR-Umfeld thematisiert, auf Basis von Dialogen und Vorträgen erörtert sowie aktuelle Lösungen aus Großkonzernen und aus dem Mittelstand präsentiert. Die ganze Veranstaltungsreihe findet acht Mal in deutschsprachigen Metropolen von...
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In der diesjährigen eLearning Journal SUMMIT Tour werden aktuelle Themen aus dem HR-Umfeld thematisiert, auf Basis von Dialogen und Vorträgen erörtert sowie aktuelle Lösungen aus Großkonzernen und aus dem Mittelstand präsentiert. Die ganze Veranstaltungsreihe findet acht Mal in deutschsprachigen Metropolen von Frankfurt über Wien bis hin zu Berlin statt.
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