Das Steuerbürokratieabbaugesetz (20.12.08) bestimmt, dass seit 1.1.09 keine „zusammenfassende Rechnung“ mehr notwendig ist. Die bedeutet jedoch nicht, dass die so genannte Sammelrechnung in jedem Fall einfach entfallen kann. Denn die Sammelrechnung bildete bisher den steuerrechtlich verbindlichen Beleg, der gemäß den Anforderungen aus UStG, HGB/AO zu prozessieren war, während der EDI-Datensatz steuerrechtlich lediglich eine „Buchungshilfe“ war, die keine rechtlichen Vorgaben zu erfüllen hatte. Fällt die Sammelrechnung also weg, muss der EDI-Datensatz die entsprechenden Vorgaben erfüllen.
Oliver Berndt ist seit 2004 als Partner bei der B&L Management Consulting GmbH Zu den Schwerpunkten seiner Beratungstätigkeiten zählen Themen wie Dokumenten Management, Workflow, Elektronische Signatur und E-Business. Bereits Ende 1994 erschien das Buch „Dokumenten Management Systeme“ (Berndt / Leger, Luchterhand Verlag, Neuwied), das seit vielen...