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Altersvorsorge in Deutschland

Altersvorsorge in Deutschland
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Altersvorsorge in Deutschland

  • Altersvorsorge in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung folgt in Deutschland dem Prinzip des so genannten „Umlageverfahren”. Das bedeutet: Die von den Beitragspflichtigen eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung von erbrachten Leistungen herangezogen (in der Praxis bedeutet dies, dass sie sofort wieder ausbezahlt werden), wobei vom Sozialversicherungsträger in geringem Umfang grundsätzlich Rücklagen gebildet werden können.

In einem Umlageverfahren erhält die erste Rentnergeneration Leistungen, ohne dafür wesentliche Beitragszahlungen geleistet zu haben. Diesem Geschenk entspricht aus Sicht der nachfolgenden Generation eine inhärente (Anfangs-)Schuld, die sie mit ihren Beiträgen begleichen muss. Solange das Umlageverfahren in Kraft bleibt, erhalten sie dafür wiederum Ansprüche gegen ihre Nachfolger. Parallel zum Abbau der Anfangsschuld werden also neue, inhärente Verbindlichkeiten aufgebaut. Dies setzt sich im System fort, das somit stets eine „inhärente Schuld“ aufweist.

  • Das Drei-Säulen-Modell
Aufgrund der Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft kann die gesetzliche Rente nicht über alle Generationen hinweg das Gleiche leisten. Für die Zukunft muss von einer Verschärfung der heute bereits einsetzenden Überalterung der Gesellschaft ausgegangen werden. Diese Entwicklung dürfte sich vor allem zwischen 2030 und 2040 wegen des dann fälligen Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre aus dem Erwerbsleben beschleunigen. Auch die stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2029 dürfte das erwartete Defizit an Beitragszahlern nur teilweise kompensieren können. [...]

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