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FACTORING: Definition einer modernen Forderungsfinanzierung

Michael Boomhuis
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Beschreibung

Laut Lexikon ist Factoring definiert als „Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Kurzfristbereich bei Forderungslaufzeiten von in der Regel 30 bis 180 Tagen. In Deutschland überwiegt der „echte Forderungsverkauf“ mit Übernahme des vollständigen Ausfallrisikos durch den Forderungskäufer. Erfinder des Factoring waren im 12. Jahrhundert die Tempelritter, doch erst ab 1958 kam aus den USA mit der Textilwirtschaft Factoring im nennenswerten Umfang nach Deutschland. Heute werden rund 110 Mrd. € Warenumsätze in Deutschland pro Jahr mittels Factoring vorfinanziert, denn es gibt heutzutage sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten und unzählige Anbieter. Die qualitativ und technisch modernen Factoringgesellschaften müssen längst keine Banken mehr sein. Im Gegenteil können „Factoringgesellschaften ohne Bankenstatus“ auch Forderungen mit längeren Laufzeiten als 90 Tagen kaufen.

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