Honorarberatungs-Diskussion hat Anlegerschutz in Deutschland gestärkt
Marktkommentar von Marc Ahlers (Managing Director MC4MS)Honorarberatungs-Diskussion hat Anlegerschutz in Deutschland gestärkt -
Marktkommentar von Marc Ahlers (Managing Director MC4MS)
Das was die in 2007 eingeführte europäische Richtlinie MiFID angestoßen hat, ist nun als Folge der Finanzkrise durch die vielfachen Forderungen nach und wahrgenommener Bedrohung durch Honorarberatung bei vielen Finanzdienstleistern Realität:
Kostentransparenz für den Anleger.
Bei bedeutenden Privatkundeninstituten - wie etwa der Sparkassenorganisation oder der Commerzbank - existiert diese Kostentransparenz seit einigen Monaten in Form von klaren Verbandsempfehlungen oder sogar Kundenrechten. Dies bedeutet für den Anleger, er wird genau über die Kosten der empfohlenen Anlage informiert, insbesondere welcher Anteil der Kosten als Vertriebsprovisionen von Produktemittenten rückvergütet wird. Der Anleger kann sich somit ein Bild davon machen, was er für die Beratung und was für das Produkt ausgibt. Ein klarer Vorteil für ihn, allerdings handelt es sich hierbei nicht automatisch um Honorarberatung.
Für die Honorarberatung gibt es zwar keine allgemeingültige Definition, jedoch eine Bedingung sollte nach herrschender Meinung erfüllt sein: Vertriebsprovisionen durch Produktanbieter an beratende Institute wie Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe oder Versicherungen darf es nicht geben und wenn doch müssen sie dem Anleger gutgeschrieben werden. Wenn man diese Bedingung zu Grunde legt, kann man nun drei Gruppen von Finanzdienstleistern hinsichtlich ihrer Privatkundenstrategie als Reaktion auf die Finanzkrise unterscheiden:
1) Finanzdienstleister, die sich auf gesetzliche Vorgaben beschränken und keine Honorarberatungsmodelle eingeführt haben
Dies sind Institute, die auch nach der Finanzkrise keine signifikanten Maßnahmen eingeleitet haben, um dem verloren gegangenen Verbrauchervertrauen entgegenzuwirken. Sie beschränken sich auf das gesetzliche Minimum wie z.B. die Einführung von Beratungsprotokollen.
2) Finanzdienstleiser, die Anlegerschutzmaßnahmen verstärkt haben ohne jedoch auf Honorarberatungsmodelle zu setzen
Dies sind Institute, die freiwillige Maßnahmen zum Anlegerschutz - wie z.B. die Verbesserung der Beratungsqualität oder eine Verpflichtung zur Kostentransparenz – umgesetzt haben. Honorarberatungsmodelle werden aber nicht oder nur am Rande angeboten, da man nicht auf Vertriebsprovisionen durch Produktemittenten verzichten will oder kann. Erkennen kann man einiger dieser Institute an der begleitenden intensiven Kommunikation ihrer Maßnahmen nach Außen.
3) Finanzdienstleister, die Honorarberatungsmodelle anbieten
Das sind Institute, die auf Rückvergütungen durch Produktemittenten verzichten und sich für ihre Beratungsleistung ausschließlich vom Kunden bezahlen lassen. Das kann in Form von Stundensätzen oder auch in Form von monatlichen Pauschalen sein. Auch das Modell der jährlichen Bezahlung eines prozentualen Anteils auf das angelegte Volumen fällt hierunter (sofern man auf Vertriebsprovisionen verzichtet), wie es zum Teil im Private Banking und auch bei einzelnen Direktbanken angeboten wird.
Das vollständige E-Statement von Herrn Marc Ahlers finden Sie als PDF-Datei im Anhang
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Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen - Herausforderungen und Trends 2010Themenspecial | 17.9.2010
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Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen - Herausforderungen und Trends 2010Themenspecial | 17.9.2010



