Die seit dem Jahr 2002 auch für Finanzdienstleistungen geltende Musterbelehrung über das Widerrufsrecht bei bestimmten Vertriebsformen wie Haustür- und Fernabsatzgeschäften war in der Vergangenheit Anlass für zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Um die entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben, hat das Bundesjustizministerium am 12. März 2008 die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die überarbeiteten Fassungen mit aktualisierten Gestaltungs- und Verwendungshinweisen treten zum 1. April 2008 in Kraft. Für Belehrungen nach den bislang gültigen Mustern gelten Übergangsvorschriften.
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Dr. jur. Matthias Gündel (Jahrgang 1973) studierte an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft (Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht) und promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Spindler im Aktien-, Kapitalmarkt- und Europarecht.
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